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  • ab 01.01.2010 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2010 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2010
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-6

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.815.370.300 Euro festgestellt.