§ 12 LUVPG - Anforderungen und Verfahren der Strategischen Umweltprüfung
Bibliographie
- Titel
- Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
- Amtliche Abkürzung
- LUVPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2129-7
Für die Anforderungen an eine Strategische Umweltprüfung, das anzuwendende Verfahren, einschließlich der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung bei der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms und die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des Plans oder Programms ergeben, gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 6 Satz 2, des Teils 3 Abschnitt 2 und des Teils 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Einwendungen schriftlich oder elektronisch erhoben werden.