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§ 12 LUVPG - Anforderungen und Verfahren der Strategischen Umweltprüfung

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Amtliche Abkürzung
LUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-7

Für die Anforderungen an eine Strategische Umweltprüfung, das anzuwendende Verfahren, einschließlich der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung bei der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms und die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des Plans oder Programms ergeben, gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 6 Satz 2, des Teils 3 Abschnitt 2 und des Teils 4 UVPG entsprechend. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Einwendungen schriftlich oder elektronisch erhoben werden.