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§ 3 RSteuZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Redaktionelle Abkürzung
RSteuZustG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
611

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen der Finanzminister und der Innenminister.