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§ 4 RSteuZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Redaktionelle Abkürzung
RSteuZustG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
611

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Rückübertragung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital auf die Gemeinden vom 8. Juni 1949 (GS. NW. S. 604) außer Kraft.