§ 4 RSteuZustG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
- Redaktionelle Abkürzung
- RSteuZustG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 611
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Rückübertragung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital auf die Gemeinden vom 8. Juni 1949 (GS. NW. S. 604) außer Kraft.