Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern
- Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - (BaySÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern - Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - (BaySÜG)
Amtliche Abkürzung
BaySÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
12-3-I

Vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 509, BayRS 12-3-I)

Zuletzt geändert durch § 1 Nr. 17 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286)

InhaltsverzeichnisArt.
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich des Gesetzes2
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten3
Betroffener Personenkreis4
Zuständigkeit5
Geheimschutzbeauftragter6
Verschlusssachen7
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse8
Zweiter Abschnitt
Überprüfungsarten
Arten der Sicherheitsüberprüfung9
Einfache Sicherheitsüberprüfung10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung11
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen12
Dritter Abschnitt
Datenerhebung und Verfahren
Befugnis zur Datenerhebung13
Maßnahmen der zuständigen Stelle14
Sicherheitserklärung15
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten16
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Rechte des Betroffenen18
Entscheidung der zuständigen Stelle19
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit20
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung21
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung22
Vierter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt23
Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen24
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien25
Übermittlung und Zweckbindung26
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten27
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten28
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen
Anwendungsbereich29
Zuständigkeit30
Sicherheitserklärung31
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse32
Aktualisierung der Sicherheitserklärung33
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse34
Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle35
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien36
Sechster Abschnitt
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
Reisebeschränkungen37
Geltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes38
Allgemeine Verwaltungsvorschriften39
Bußgeld- und Strafvorschriften40
Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes41
In-Kraft-Treten42