Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bayern
...
BaySÜG,BY - Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Art. 13 - 22, Dritter Abschnitt - Datenerhebung und Verfahren
Art. 13 - 22, Dritter Abschnitt - Datenerhebung und Verfahren
Art. 13 BaySÜG, Befugnis zur Datenerhebung
Art. 14 BaySÜG, Maßnahmen der zuständigen Stelle
Art. 15 BaySÜG, Sicherheitserklärung
Art. 16 BaySÜG, Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
Art. 17 BaySÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
Art. 18 BaySÜG, Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
Art. 19 BaySÜG, Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
Art. 20 BaySÜG, Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
Art. 21 BaySÜG, Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
Art. 22 BaySÜG, Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung