Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern
- Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - (BaySÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern - Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - (BaySÜG)
- Amtliche Abkürzung
- BaySÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 12-3-I
Vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 509, BayRS 12-3-I)
Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969)
Inhaltsverzeichnis | Art. |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zweck des Gesetzes | 1 |
Anwendungsbereich des Gesetzes | 2 |
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten | 3 |
Betroffener Personenkreis | 4 |
Zuständigkeit | 5 |
Geheimschutzbeauftragter | 6 |
Verschlusssachen | 7 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 8 |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung | 10 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | 11 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Datenerhebung und Verfahren | |
Befugnis zur Datenerhebung | 13 |
Maßnahmen der zuständigen Stelle | 14 |
Sicherheitserklärung | 15 |
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten | 16 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 17 |
Rechte des Betroffenen | 18 |
Entscheidung der zuständigen Stelle | 19 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 20 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 21 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 22 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt | 23 |
Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen | 24 |
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | 25 |
Übermittlung und Zweckbindung | 26 |
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten | 27 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | 28 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen | |
Anwendungsbereich | 29 |
Zuständigkeit | 30 |
Sicherheitserklärung | 31 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 32 |
Aktualisierung der Sicherheitserklärung | 33 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 34 |
Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle | 35 |
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien | 36 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 37 |
Geltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes | 38 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 39 |
Bußgeld- und Strafvorschriften | 40 |
Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes | 41 |
In-Kraft-Treten | 42 |