§ 5a BerlHG - Frauenförderung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
- Amtliche Abkürzung
- BerlHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 221-11
Der Akademische Senat erlässt im Benehmen mit dem Kuratorium Richtlinien zur Förderung von Frauen in Forschung, Lehre und Studium sowie zur Förderung des nichtwissenschaftlichen weiblichen Personals (Frauenförderrichtlinien) Die Frauenförderrichtlinien regeln auch die Förderung von Frauen bei der Vergabe von Mitteln.