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§ 5a BerlHGFrauenförderung

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
BerlHG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
221-11

Der Akademische Senat erlässt im Benehmen mit dem Kuratorium Richtlinien zur Förderung von Frauen in Forschung, Lehre und Studium sowie zur Förderung des nichtwissenschaftlichen weiblichen Personals (Frauenförderrichtlinien) Die Frauenförderrichtlinien regeln auch die Förderung von Frauen bei der Vergabe von Mitteln.