Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen
(Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
Amtliche Abkürzung
HWBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
73-19

Vom 25. August 2001 (GVBl. I S. 370)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24. März 2015 (GVBl. S. 118)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
I. Teil
Grundsätze
Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens1
Aufgaben der Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens2
Sicherung der Weiterbildung3
Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens4
Förderung5
Unterrichtsstunde, Unterricht in Internatsform, E-Learning6
Weitere Verantwortlichkeiten für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen7
II. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie Heimvolkshochschulen
Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung8
Grundversorgung und Pflichtangebot9
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter10
Zuweisungen des Landes11
Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.12
Landesweite Organisation der öffentlichen Träger und Landesarbeitsgemeinschaften13
III. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft14
Rücknahme und Widerruf15
Voraussetzungen der Förderung16
Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft17
IV. Teil
Ergänzende Bestimmungen
Förderungsvoraussetzungen und -verfahren18
Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen19
Regionale Bildungskoordination20
Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen21
Weiterbildungsstatistik22
V. Teil
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten23
Anlage zu § 14 Abs. 4Anlage 1