Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei
(Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Amtliche Abkürzung
BPolLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
13-6-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2003 (BGBl. I S. 143)

Außer Kraft am 7. Dezember 2011 durch Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
Anwendungsbereich1
Laufbahnen, Ämter2
Leistungsgrundsatz3
Förderung der Leistungsfähigkeit3a
Einstellung, Vorbereitungsdienst4
Eignungsauswahlverfahren5
Erwerb der Befähigung6
Ausbildung7
Wiederholung von Prüfungen, Nichtbestehen8
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen9
Probezeit, Anstellung, Dienstbezeichnung10
Beförderung11
Abschnitt 2
Mittlerer Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst12
Vorbereitungsdienst13
Abschnitt 3
Gehobener Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst14
Vorbereitungsdienst, Zwischenprüfung15
(weggefallen)16
Abschnitt 4
Höherer Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst17
Vorbereitungsdienst, Lehrende17a
Ausbildung, Prüfungen, Wiederholung von Prüfungsleistungen17b
Zugang zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung18
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Zweiter Staatsprüfung19
Abschnitt 5
Ergänzende Vorschriften
(weggefallen)20
Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes21
Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus Laufbahnen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes22
Andere Bewerberinnen und Bewerber23
Besondere Fachverwendungen24
Fortbildung25
Dienstliche Beurteilung26
Ausnahmen27
Abschnitt 6
Aufstieg
Gemeinsame Regelungen für den Ausbildungs- und Praxisaufstieg28
Ausbildungsaufstieg29
Praxisaufstieg30
Übergangsregelungen für den Aufstieg31
Abschnitt 7
Überleitungsvorschriften
Überleitung der Beamten der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer32
Überleitung der Beamten der Laufbahn der Grenzschutzoffiziere33

Zur weiteren Anwendung s. § 17 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408)