§ 1 WoZustV - Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Redaktionelle Abkürzung
WoZustV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
237

Die Bewilligungsbehörden (§ 2 Abs. 1 des Wohnungsbauförderungsgesetzes) sind zuständig für die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zu Modernisierung) der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV).