Waffengesetz (WaffG)

Bibliographie

Titel
Waffengesetz (WaffG)
Amtliche Abkürzung
WaffG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7133-4

Vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957) (1)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2557)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen1
Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste2
Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche3
Abschnitt 2
Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
Voraussetzungen für eine Erlaubnis4
Zuverlässigkeit5
Persönliche Eignung6
Sachkunde7
Bedürfnis, allgemeine Grundsätze8
Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen9
Unterabschnitt 2
Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen10
Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union11
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten12
Unterabschnitt 3
Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken13
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen14
Schießsportverbände, schießsportliche Vereine15
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege16
Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler17
Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige18
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen19
Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls20
Unterabschnitt 4
Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel21
Fachkunde22
Waffenbücher23
Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht24
Ermächtigungen und Anordnungen25
Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung26
Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten27
Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal28
Unterabschnitt 5
Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes29
Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes30
Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union31
Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass32
Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes 33
Unterabschnitt 6
Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht34
Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote35
Aufbewahrung von Waffen oder Munition36
Anzeigepflichten37
Ausweispflichten38
Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau39
Unterabschnitt 7
Verbote
Verbotene Waffen40
Waffenverbote für den Einzelfall41
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen42
Abschnitt 3
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten43
Übermittlung an und von Meldebehörden44
Rücknahme und Widerruf45
Weitere Maßnahmen46
Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht47
Sachliche Zuständigkeit48
Örtliche Zuständigkeit49
Kosten50
Abschnitt 4
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften51
Strafvorschriften52
Bußgeldvorschriften53
Einziehung und erweiterter Verfall54
Abschnitt 5
Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten55
Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher56
Kriegswaffen57
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
Altbesitz58
Verwaltungsvorschriften59
Anlagen
(zu § 1 Abs. 4) BegriffsbestimmungenAnlage 1
(zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffenlisteAnlage 2

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970)