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WaffG - Waffengesetz
§§ 4 - 42c, Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition
§§ 4 - 42c, Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition
§§ 4 - 9, Unterabschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
§§ 10 - 12, Unterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
§§ 13 - 20, Unterabschnitt 3 - Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
§§ 21 - 28a, Unterabschnitt 4 - Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
§§ 29 - 33, Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
§§ 34 - 39a, Unterabschnitt 6 - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
§§ 39b - 39c, Unterabschnitt 6a - Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
§§ 40 - 42c, Unterabschnitt 7 - Verbote