Versionsverlauf


  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

§ 19 LRKG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Reisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (Landesreisekostengesetz - LRKG)
Amtliche Abkürzung
LRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20320

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesreisekostengesetz vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW S. 738), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW S. 310) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Für Dienstreisen, die bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden, gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung. Dies gilt auch, wenn die Dienstreise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten wurde und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hinaus andauert.