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Anlage 1 AO-GS

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)
Amtliche Abkürzung
AO-GS
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Stundentafel Grundschule (ab Schuljahr 2021/2022 neu ab Klasse 1) (1)

Die Anlage in der Fassung der Verordnung vom 17. März 2021 (GV. NRW. S. 307) ist gemäß Artikel 3 Absatz 2 der vorstehenden Verordnung erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 1 besuchen.

Anlage zur Verordnung
über den Bildungsgang in der Grundschule
(Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS)
Stundentafel
UnterrichtsfächerGesamtunterrichtszeit in Wochenstunden für die
SchuleingangsphaseKlasse 3
25-26
Klasse 4
26-27
1. Jahr:
21-22
2. Jahr:
22-23
davon
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht131413-1414-15
Kunst, Musik3-43-444
Englisch--33
Religionslehre2222
Sport3333
Der Unterricht ermöglicht während des gesamten Bildungsgangs die Begegnung mit Sprachen.
Zusätzlich: Herkunftssprachlicher Unterricht im Umfang von in der Regel 5 Wochenstunden.
Anmerkung: Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen.