Anlage 1 AO-GS
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)
- Amtliche Abkürzung
- AO-GS
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Stundentafel Grundschule (ab Schuljahr 2021/2022 neu ab Klasse 1) (1)
Die Anlage in der Fassung der Verordnung vom 17. März 2021 (GV. NRW. S. 307) ist gemäß Artikel 3 Absatz 2 der vorstehenden Verordnung erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 1 besuchen.
Anlage zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS) Stundentafel | ||||
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Unterrichtsfächer | Gesamtunterrichtszeit in Wochenstunden für die | |||
Schuleingangsphase | Klasse 3 25-26 | Klasse 4 26-27 | ||
1. Jahr: 21-22 | 2. Jahr: 22-23 | |||
davon | ||||
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht | 13 | 14 | 13-14 | 14-15 |
Kunst, Musik | 3-4 | 3-4 | 4 | 4 |
Englisch | - | - | 3 | 3 |
Religionslehre | 2 | 2 | 2 | 2 |
Sport | 3 | 3 | 3 | 3 |
Der Unterricht ermöglicht während des gesamten Bildungsgangs die Begegnung mit Sprachen. | ||||
Zusätzlich: Herkunftssprachlicher Unterricht im Umfang von in der Regel 5 Wochenstunden. Anmerkung: Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen. |