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  • ab 28.07.2000 (aktuelle Fassung)

§ 85 ThürLHO - Übersichten zur Haushaltsrechnung

Bibliographie

Titel
Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Amtliche Abkürzung
ThürLHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-1

(1) Der Haushaltsrechnung sind folgende Übersichten beizufügen:

  1. 1.
    eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
  2. 2.
    eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
  3. 3.
    eine Gruppierungsübersicht mit den Soll- und Istbeträgen entsprechend der Gruppierungsübersicht nach § 13,
  4. 4.
    eine Funktionenübersicht mit den Soll- und Istbeträgen entsprechend der Funktionenübersicht nach § 14,
  5. 5.
    eine Übersicht über den Jahresabschluss bei Landesbetrieben,
  6. 6.
    eine Übersicht über die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
  7. 7.
    eine Übersicht über die nichtveranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen,
  8. 8.
    eine Übersicht über die sich aus alternativen Finanzierungen ergebenden Verpflichtungen.

(2) Auf die Übersichten nach Nummer 6 und 7 kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verzichtet werden.