Versionsverlauf


Anlage 3 GO LT 2015 - Richtlinie für die Aktuelle Stunde

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1
  1. 1.

    Eine Fraktion oder Gruppe kann zu einer Frage der aktuellen Landespolitik eine Aussprache (Aktuelle Stunde) beantragen. Anlass zu einer Aktuellen Stunde sollen Vorgänge sein, die der beantragenden Fraktion oder Gruppe seit der letzten Plenarsitzung, für die ihr das Antragsrecht nach Nummer 2 zustand, zur Kenntnis gelangt oder öffentlich geworden sind.

  2. 2.

    Das Antragsrecht wechselt unter den Fraktionen oder Gruppen unter Berücksichtigung ihrer Stärke. Der Antrag ist spätestens zur Sitzung des Präsidiums, die der Vorbereitung der nächstfolgenden Plenarsitzung dient, schriftlich oder in elektronischer Form bei der Präsidentin einzureichen. Das Nähere regelt Anlage 9 dieser Geschäftsordnung. Ausnahmen von dieser Frist kann die Präsidentin im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten und der beantragenden Fraktion oder Gruppe zulassen, wenn sie durch eine besondere, nicht vorhersehbare Aktualität begründet sind und der Antrag spätestens zwei Tage vor Beginn des betreffenden Plenarsitzungszyklus bei der Präsidentin eingegangen ist. Das Thema der Aktuellen Stunde muss bestimmt bezeichnet und kurz gefasst sein. Es darf keine Wertungen und Unterstellungen enthalten.

  3. 3.

    Anträge zur Sache sind in einer Aktuellen Stunde nicht zulässig. Dies gilt nicht für Entschließungsanträge zum gleichen Thema.

  4. 4.

    Die Redezeiten in einer Aktuellen Stunde richten sich in der Regel nach der Variante 3 der Anlage 1. Für jede Fraktion oder Gruppe kann ein Redebeitrag mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten gehalten werden, ansonsten ist die Dauer eines Redebeitrages eines Mitgliedes des Landtages auf jeweils fünf Minuten begrenzt. Die antragstellende Fraktion oder Gruppe erhält einen Redezeitbonus von fünf Minuten, der unter Beachtung der vorstehenden Begrenzung der Dauer der Redebeiträge an einer von ihr gewünschten Stelle in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder des Landtages, die der beantragenden Fraktion oder Gruppe angehören, halten den ersten und den letzten Redebeitrag. Ergreift ein Mitglied der Landesregierung nach dem letzten Redebeitrag das Wort, kann jede Fraktion die gleiche Redezeit beanspruchen.