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Brandenburg
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GO LT 2015,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg
§§ 73 - 87, Abschnitt 11 - Die Ausschüsse und Kommissionen
§§ 73 - 87, Abschnitt 11 - Die Ausschüsse und Kommissionen
§ 73 GO LT 2015, Bestellung der Ausschüsse
§ 74 GO LT 2015, Besetzung der Ausschüsse
§ 75 GO LT 2015, Aufgaben der Ausschüsse
§ 76 GO LT 2015, Überweisung an mehrere Ausschüsse
§ 77 GO LT 2015, Einberufung und Durchführung der Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen der Ausschüsse
§ 78 GO LT 2015, Berichterstattung der Ausschüsse an den Landtag
§ 79 GO LT 2015, Teilnahme der Mitglieder des Landtages an Ausschusssitzungen
§ 80 GO LT 2015, Öffentliche Sitzungen
§ 80a GO LT 2015, Nichtöffentliche Sitzungen
§ 80b GO LT 2015, Beratung über geheim zu haltende Beratungsgegenstände
§ 80c GO LT 2015, Ausschluss eines Mitgliedes des Landtages wegen unerlaubter Preisgabe schutzwürdiger Daten und Informationen
§ 81 GO LT 2015, Anhörung von Sachverständigen und Vertretungen betroffener Interessen
§ 82 GO LT 2015, Anwesenheitspflicht und Zutrittsrecht
§ 83 GO LT 2015, Ausschussprotokoll
§ 84 GO LT 2015, Wahlprüfungsausschuss
§ 85 GO LT 2015, Petitionsausschuss
§ 86 GO LT 2015, Untersuchungsausschüsse
§ 87 GO LT 2015, Kommissionen