§ 17 SächsEigBVO - Vorbericht
Bibliographie
- Titel
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsEigBVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 54-1.1/4
Dem Wirtschaftsplan wird ein Vorbericht beigefügt. Der Vorbericht legt den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Aufgaben, die durch den Eigenbetrieb wahrgenommen werden, und die zu ihrer Erfüllung eingesetzten Mittel und Strategien dar. Außerdem erläutert er die in den einzelnen Plänen (§§ 18 bis 21) dargestellte voraussichtliche Entwicklung.