§ 9 EUZBLG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Redaktionelle Abkürzung
- EUZBLG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 170-3
Einzelheiten der Unterrichtung und Beteiligung der Länder nach diesem Gesetz sowie nach dem Integrationsverantwortungsgesetz vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022) sind in der Anlage geregelt. Weitere Einzelheiten bleiben einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorbehalten.