§ 12 EUZBLG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Redaktionelle Abkürzung
- EUZBLG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 170-3
Dieses Gesetz gilt auch für Vorhaben, die auf Beschlüsse des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet sind.