§ 16 EUZBLG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Redaktionelle Abkürzung
- EUZBLG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 170-3
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Gründung der Europäischen Union in Kraft. Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Abweichend von Satz 1 tritt § 5 Abs. 3 am 1. Januar 1993 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 12. März 1993
Der Bundespräsident
Weizäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft
Rexrodt
Der Bundesminister des Auswärtigen
Kinkel
Der Bundesminister des Innern
Seiters
Die Bundesministerin der Justiz
Leutheusser-Schnarrenberger
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Waigel