§ 13 EUZBLG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Redaktionelle Abkürzung
- EUZBLG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 170-3
Die in § 9 genannte Vereinbarung kann weitere Fälle vorsehen, in denen die Länder entsprechend diesem Gesetz mitwirken.