Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A:
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
Bibliographie
- Titel
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
- Amtliche Abkürzung
- VOL/A
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006, BAnz. S. 4368)
Red. Anm.: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009):
Nachstehend wird die vom Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A (vormals: Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A) bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.
Sie ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006) und der Berichtigung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2006 (BAnz. S. 4368).
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOL/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird gegenwärtig von der Bundesregierung vorbereitet.
Aufgrund der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln vom 23. September 2009 (BGBl. S. 3110) entfallen die bisherigen Abschnitte 3 und 4.
Die Neufassung der VOL/A dient in Ergänzung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. S. 790) im Vierten Teil des GWB der weiteren Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006.
Insbesondere wurde die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragraphen bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten aufgegeben. Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 2) jeweils für sich.
Des Weiteren wurden folgende zusätzlichen ex-ante- und ex-post-Transparenzpflichten in die VOL/A aufgenommen:
- Nationale Bekanntmachungen (ex-ante) in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelbar sein;
- in zwei Ausnahmefällen der Beschränkten Ausschreibung sind stets öffentliche Teilnahmewettbewerbe durchzuführen;
- Verpflichtung der Auftraggeber, über jeden vergebenen Auftrag ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über bestimmte Mindestangaben zu informieren (ex-post).
Um überzogene Nachweisforderungen der Auftraggeber einzudämmen, wurden verschärfte Begründungspflichten für die Forderung von Eignungsnachweisen, die über Eigenerklärungen der Unternehmen hinausgehen, eingeführt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Bürokratiekosten in den Unternehmen geleistet.
In Ergänzung zur Definition nach § 101 Absatz 6 Satz 2 GWB wurde das "dynamische elektronische Verfahren" in der VOL/A umgesetzt und ist damit künftig zulässig. Auf eine Umsetzung der "elektronischen Auktion" nach § 101 Absatz 6 Satz 1 GWB hat der DVAL aus mittelstandspolitischen Gründen verzichtet.
Zur Verdeutlichung neuer Regelungen wurden die Erläuterungen zur VOL/A (Anhang IV) aktualisiert.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOL/A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang können zur Wahrung der Rechtssicherheit bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten der Vergabeverordnung begonnene elektronische Vergabeverfahren nach dem Recht, welches vor Inkrafttreten der Vergabeverordnung galt, beendet werden.
Bekanntmachung der Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A
(VOL/A) Ausgabe 2006
Nachstehend wird die vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A bekannt gegeben. Sie dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004) in der korrigierten Fassung vom 26. November 2004 (ABl. EU Nr. L 351 vom 26. November 2004) und der EG-Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004) sowie der EG-Richtlinie 2005/51/EG der Kommission zur Änderung des Anhangs VIII der EG-Richtlinie 2004/18/EG und des Anhangs XX der EG-Richtlinie 2004/17/EG (ABl. EU Nr. L 257 vom 1. Oktober 2005), soweit erforderlich, in deutsches Recht. Sie löst die Ausgabe der VOL/A 2002 ab.
Eine Umsetzung der optionalen Verfahren "elektronische Auktion" und "dynamisches Beschaffungssystem" ist nicht erfolgt. Der DVAL ist der Auffassung, dass dies weiterer Diskussion bedarf und ggf. einer späteren Änderung vorbehalten bleiben sollte. Die Neufassungen der Abschnitte 2 bis 4 bedürfen zu ihrer Anwendungsverpflichtung für öffentliche Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung einer Änderung der Vergabeverordnung. (1)
Um das Ziel der EG-Richtlinien, eine verstärkte Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterstützen, wurden neue Grundsätze der Informationsübermittlung, insbesondere die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, die Kommunikationsmittel und die Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signaturen bei der Angebotsabgabe zu wählen, in die Basisparagraphen aufgenommen. Gleichwohl werden aber auch oberhalb der EU-Schwellenwerte Anforderungen an die Datenintegrität und Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge erhoben.
Außerdem entfallen die Anhänge über die Bekanntmachungsmuster; stattdessen wird auf die Muster der jeweiligen Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 verwiesen (Bekanntmachung vom 31. Oktober 2005, BAnz. Nr. 228a vom 2. Dezember 2005).
Berlin, den 6. April 2006
I B 3-26 5000/18-
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Im Auftrag
Dr. Kirstin P u k a l l
Inhaltsübersicht(2) | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Basisparagraphen | |
Leistungen | 1 |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Arten der Vergabe | 3 |
Erkundung des Bewerberkreises | 4 |
Vergabe nach Losen | 5 |
Mitwirkung von Sachverständigen | 6 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 7 |
Leistungsbeschreibung | 8 |
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen | 9 |
Unteraufträge | 10 |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistungen | 14 |
Preise | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe | 17 |
Form und Frist der Angebote | 18 |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Inhalt der Angebote | 21 |
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Nicht berücksichtigte Angebote | 27 |
Zuschlag | 28 |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Abschnitt 2 | |
Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge | |
Leistungen | 1 |
Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen | 1a |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Arten der Vergabe | 3 |
Arten der Vergabe, Rahmenvereinbarungen | 3a |
Erkundung des Bewerberkreises | 4 |
Vergabe nach Losen | 5 |
Mitwirkung von Sachverständigen | 6 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 7 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 7a |
Leistungsbeschreibung | 8 |
Technische Anforderungen | 8a |
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen | 9 |
Vergabeunterlagen | 9a |
Unteraufträge | 10 |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistungen | 14 |
Preise | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Anforderungen an Teilnahmeanträge | 16a |
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe | 17 |
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation | 17a |
Form und Frist der Angebote | 18 |
Formen und Fristen | 18a |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Inhalt der Angebote | 21 |
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Zuschlagskriterien, staatliche Beihilfe | 25a |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe | 26a |
Nicht berücksichtigte Angebote | 27 |
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote | 27a |
Zuschlag | 28 |
Bekanntmachung über die Auftragserteilung | 28a |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Melde- und Berichtspflichten | 30a |
Wettbewerbe | 31a |
Nachprüfungsbehörden | 32a |
Teil A | Anhang I |
Teil B | Anhang I |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang II |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Abschnitt 3 | |
Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie | |
Leistungen | 1 |
Verpflichtung zur Anwendung der b-Paragraphen | 1b |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Schutz der Vertraulichkeit | 2b |
Arten der Vergabe | 3 |
Arten der Vergabe | 3b |
Erkundung des Bewerberkreises | 4 |
Vergabe nach Losen | 5 |
Rahmenvereinbarung | 5b |
Mitwirkung von Sachverständigen | 6 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 7 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 7b |
Leistungsbeschreibung | 8 |
Technische Anforderungen | 8b |
Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen | 9 |
Vergabeunterlagen | 9b |
Unteraufträge | 10 |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistungen | 14 |
Preise | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Anforderungen an Teilnahmeanträge | 16b |
Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe | 17 |
Bekanntmachung, Aufruf zum Wettbewerb, Beschafferprofil | 17b |
Form und Frist der Angebote | 18 |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18b |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Inhalt der Angebote | 21 |
Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Wertung der Angebote | 25b |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Nicht berücksichtigte Angebote | 27 |
Mitteilungspflichten | 27b |
Zuschlag | 28 |
Bekanntmachung der Auftragserteilung | 28b |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten | 30b |
Wettbewerbe | 31b |
Nachprüfungsbehörden | 32b |
Teil A | Anhang I |
Teil B | Anhang I |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang II |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Abschnitt 4 | |
Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie (VOL/A-SKR) | |
Geltungsbereich | 1 SKR |
Diskriminierungsverbot, Schutz der Vertraulichkeit | 2 SKR |
Arten der Vergabe | 3 SKR |
Rahmenvereinbarung | 4 SKR |
Teilnehmer am Wettbewerb | 5 SKR |
Technische Anforderungen | 6 SKR |
Vergabeunterlagen | 7 SKR |
Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote | 8 SKR |
Bekanntmachung, Aufruf zum Wettbewerb, Beschafferprofil | 9 SKR |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 10 SKR |
Wertung der Angebote | 11 SKR |
Mitteilungspflichten | 12 SKR |
Bekanntmachung der Auftragserteilung | 13 SKR |
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten | 14 SKR |
Wettbewerbe | 15 SKR |
Vergabekammer | 16 SKR |
Teil A | Anhang I |
Teil B | Anhang I |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang II |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine | Anhang III |
Anlage | |
Erläuterungen zur VOL/A | Anhang 1 |