§ 1 LRHG - Stellung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Thüringer Rechnungshof
- Redaktionelle Abkürzung
- LRHG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 600-2
Der Thüringer Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.