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  • ab 13.08.1969 (aktuelle Fassung)

Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
GeschO
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-5

Vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1100)

Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einberufung1
Vorsitz2
Beratung3
Ausschussberatung4
Schlussberatung und Schlussabstimmung5
Entsprechende Anwendung der Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrates6