§ 11 LArchG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz - LArchG)
- Amtliche Abkürzung
- LArchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 116
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Betrifft Außerkraftsetzungen und ist hier nicht wiedergegeben.