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§ 11 LArchG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz - LArchG)
Amtliche Abkürzung
LArchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
116

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Betrifft Außerkraftsetzungen und ist hier nicht wiedergegeben.