Versionsverlauf


§ 13 GOLR - Niederschriften über die Sitzungen der Landesregierung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (GOLR)
Amtliche Abkürzung
GOLR
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
100-4-2

Über die Sitzungen der Landesregierung werden von der Staatskanzlei Protokolle gefertigt. Abschriften der Protokolle werden den Ministern, den Parlamentarischen Staatssekretären, den Staatssekretären und dem Regierungssprecher und seinem Stellvertreter umgehend zugesandt. Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln.