§ 13 GOLR - Niederschriften über die Sitzungen der Landesregierung
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (GOLR)
- Amtliche Abkürzung
- GOLR
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 100-4-2
Über die Sitzungen der Landesregierung werden von der Staatskanzlei Protokolle gefertigt. Abschriften der Protokolle werden den Ministern, den Parlamentarischen Staatssekretären, den Staatssekretären und dem Regierungssprecher und seinem Stellvertreter umgehend zugesandt. Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln.