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Anlage 10 LWO - Anlage 10
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
111-1-1-I
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Datum
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DER WAHLKREISLISTE
für die Wahl zum ________ Landtag
1.Niederschrift über die
[_]Mitgliederversammlung
(Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Wahlkreisliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.)
[_]besondere Vertreterversammlung
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlgesetz im Wahlkreis für die Aufstellung einer Wahlkreisliste gewählt worden sind.)
[_]allgemeine Vertreterversammlung
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Landeswahlgesetz bestellt worden sind.)
zur Aufstellung der Wahlkreisliste der
Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
2.Das vertretungsberechtigte Organ der _____________________ (Partei oder Wählergruppe)
hat am (1)__________ (Datum) durch ___________________ (Form der Einladung)
[_]eine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis
[_]die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
[_]die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
DatumUhrzeit
auf den
Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort
nach
zum Zweck der Aufstellung einer Wahlkreisliste einberufen.
3.Erschienen waren ____________ (Zahl) (2)stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird.
Vor- und Familienname
Die Versammlung wurde geleitet von
Vor- und Familienname
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin
4.Der Versammlungsleiter stellte fest,
4.1 [_]dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis
[_]in der Zeit vom ____________ bis ____________
[_]für die besondere Vertreterversammlung
[_]für die allgemeine Vertreterversammlung
gewählt worden sind,
4.2[_]dass die parteiinterne Ladungsfrist von ________
[_]dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 4 Satz 2 LWG(1)
eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte am ___________ (Datum),
4.3[_]dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist,
[_]dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird,
4.4 dass die Wahl der von der Versammlung unmittelbar benannten Bewerber nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 des Landeswahlgesetzes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat.
[_]Nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe
[_]Nach den allgemeinen für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen
[_]Nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
ist als Bewerber/Bewerberin gewählt ist, wer (4)__________
4.5 dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber von der Versammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat. Die Reihenfolge der Bewerber wird folgendermaßen festgelegt (4):
4.6 dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
4.7 dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
5.Wahl der Bewerber und Festlegung der Reihenfolge
5.1Wahl der Bewerber
Von der Versammlung wurden in einem ersten Wahlgang folgende Wahlkreisbewerber unmittelbar und geheim gewählt (5):
Familienname, VornameTag der Geburt, GeburtsortBeruf oder StandAnschrift (Hauptwohnung)
5.2Festlegung der Reihenfolge
Die Versammlung stimmte in einem zweiten getrennten Wahlgang über die nachstehende Reihenfolge der Bewerber
1.Nr(n). ___________________________ einzeln
2.Nrn. _____________________________ gemeinsam
unmittelbar und geheim ab (5):
Lfd. Nr.Familienname, VornameTag der Geburt, GeburtsortBeruf oder StandStimmkreis-Nr. und Name (6)
1
2
3
4
usw.
6.Einwendungen gegen das Wahlergebnis
[_]wurden nicht erhoben.
[_]wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ___________ bis Nr. ___________ beigefügt sind.
Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (7) der Versammlung
Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern
gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind.
Der Leiter/Die Leiterin der VersammlungDer Schriftführer/Die Schriftführerin
Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift

(1) Amtl. Anm.:

Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.

(2) Amtl. Anm.:

Mindestens 3 Teilnehmer.

(3) Amtl. Anm.:

Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.

(1) Amtl. Anm.:

Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.

(4) Amtl. Anm.:

Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.

(4) Amtl. Anm.:

Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.

(5) Amtl. Anm.:

Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.

(5) Amtl. Anm.:

Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.

(6) Amtl. Anm.:

Nur bei Stimmkreisbewerbern ausfüllen.

(7) Amtl. Anm.:

Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.