Anlage 10 LWO - Anlage 10
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-1-I
Zutreffendes bitte ankreuzen [X] oder in Druckschrift ausfüllen | |||||||||||
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Datum | |||||||||||
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DER WAHLKREISLISTE | |||||||||||
für die Wahl zum ________ Landtag | |||||||||||
1. | Niederschrift über die | ||||||||||
[_] | Mitgliederversammlung (Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Wahlkreisliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.) | ||||||||||
[_] | besondere Vertreterversammlung (Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlgesetz im Wahlkreis für die Aufstellung einer Wahlkreisliste gewählt worden sind.) | ||||||||||
[_] | allgemeine Vertreterversammlung (Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Landeswahlgesetz bestellt worden sind.) | ||||||||||
zur Aufstellung der Wahlkreisliste der | |||||||||||
Partei oder Wählergruppe | Kurzbezeichnung | ||||||||||
2. | Das vertretungsberechtigte Organ der _____________________ (Partei oder Wählergruppe) | ||||||||||
hat am (1)__________ (Datum) durch ___________________ (Form der Einladung) | |||||||||||
[_] | eine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis | ||||||||||
[_] | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung | ||||||||||
[_] | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung | ||||||||||
Datum | Uhrzeit | ||||||||||
auf den | |||||||||||
Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort | |||||||||||
nach | |||||||||||
zum Zweck der Aufstellung einer Wahlkreisliste einberufen. | |||||||||||
3. | Erschienen waren ____________ (Zahl) (2)stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird. | ||||||||||
Vor- und Familienname | |||||||||||
Die Versammlung wurde geleitet von | |||||||||||
Vor- und Familienname | |||||||||||
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin | |||||||||||
4. | Der Versammlungsleiter stellte fest, | ||||||||||
4.1 | [_] | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis | |||||||||
[_] | in der Zeit vom ____________ bis ____________ | ||||||||||
[_] | für die besondere Vertreterversammlung | ||||||||||
[_] | für die allgemeine Vertreterversammlung | ||||||||||
gewählt worden sind, | |||||||||||
4.2 | [_] | dass die parteiinterne Ladungsfrist von ________ | |||||||||
[_] | dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 4 Satz 2 LWG(1) | ||||||||||
eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte am ___________ (Datum), | |||||||||||
4.3 | [_] | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist, | |||||||||
[_] | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird, | ||||||||||
4.4 | dass die Wahl der von der Versammlung unmittelbar benannten Bewerber nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 des Landeswahlgesetzes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat. | ||||||||||
[_] | Nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe | ||||||||||
[_] | Nach den allgemeinen für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen | ||||||||||
[_] | Nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss | ||||||||||
ist als Bewerber/Bewerberin gewählt ist, wer (4)__________ | |||||||||||
4.5 | dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber von der Versammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat. Die Reihenfolge der Bewerber wird folgendermaßen festgelegt (4): | ||||||||||
4.6 | dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war, | ||||||||||
4.7 | dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. | ||||||||||
5. | Wahl der Bewerber und Festlegung der Reihenfolge | ||||||||||
5.1 | Wahl der Bewerber | ||||||||||
Von der Versammlung wurden in einem ersten Wahlgang folgende Wahlkreisbewerber unmittelbar und geheim gewählt (5): | |||||||||||
Familienname, Vorname | Tag der Geburt, Geburtsort | Beruf oder Stand | Anschrift (Hauptwohnung) | ||||||||
5.2 | Festlegung der Reihenfolge | ||||||||||
Die Versammlung stimmte in einem zweiten getrennten Wahlgang über die nachstehende Reihenfolge der Bewerber | |||||||||||
1. | Nr(n). ___________________________ einzeln | ||||||||||
2. | Nrn. _____________________________ gemeinsam | ||||||||||
unmittelbar und geheim ab (5): | |||||||||||
Lfd. Nr. | Familienname, Vorname | Tag der Geburt, Geburtsort | Beruf oder Stand | Stimmkreis-Nr. und Name (6) | |||||||
1 | |||||||||||
2 | |||||||||||
3 | |||||||||||
4 | |||||||||||
usw. | |||||||||||
6. | Einwendungen gegen das Wahlergebnis | ||||||||||
[_] | wurden nicht erhoben. | ||||||||||
[_] | wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ___________ bis Nr. ___________ beigefügt sind. | ||||||||||
Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (7) der Versammlung | |||||||||||
Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern | |||||||||||
gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind. | |||||||||||
Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung | Der Schriftführer/Die Schriftführerin | ||||||||||
Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift | Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift |
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
Mindestens 3 Teilnehmer.
Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
Nur bei Stimmkreisbewerbern ausfüllen.
Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.