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  • ab 10.05.2017 (aktuelle Fassung)

§ 3 HzG LSA - Landesflagge

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt (Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt - HzG LSA)
Amtliche Abkürzung
HzG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1130.3

Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf (Anlage 2). Die Landesflagge kann von jedermann verwendet werden.