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  • ab 10.05.2017 (aktuelle Fassung)

§ 1 HzG LSA - Landeswappen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt (Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt - HzG LSA)
Amtliche Abkürzung
HzG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1130.3

(1) Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links - in Höhe der oberen fünf Teilungen - im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.

(2) Die heraldische Gestaltung des Landeswappens ergibt sich aus der Anlage 1.

(3) Das Urmuster des Landeswappens wird im Landesarchiv Sachsen-Anhalt aufbewahrt.