Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
Amtliche Abkürzung
KGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
330-9

Vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit2
Zweiter Abschnitt
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft
Beteiligte und Aufgaben3
Verfahren4
Dritter Abschnitt
Der Zweckverband
Erster Titel
Grundlagen
Beteiligte5
Rechtsnatur6
Rechtsverhältnisse7
Aufgabenübergang8
Zweiter Titel
Bildung des Zweckverbandes
Verbandssatzung9
Genehmigung10
Entstehung des Zweckverbandes11
Ausgleich12
Pflichtverband und Pflichtanschluss13
Dritter Titel
Verfassung und Verwaltung
Organe14
Verbandsversammlung15
Verbandsvorstand16
Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit17
Wirtschaftsführung18
Vierter Titel
Deckung des Finanzbedarfs
Heranziehung der Verbandsmitglieder19
Heranziehung Dritter20
Fünfter Titel
Änderungen und Auflösung
Verfahren21
Abwicklung22
Wegfall von Verbandsmitgliedern23
Vierter Abschnitt
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Inhalt und Form24
Aufgabenübergang25
Beauftragung25a
Genehmigung und Bekanntmachung26
Änderungen und Aufhebung27
Wegfall von Beteiligten28
Pflichtregelung29
Fünfter Abschnitt
Gemeindeverwaltungsverband und Verwaltungsgemeinschaft
Erster Titel
Der Gemeindeverwaltungsverband
Beteiligte und Aufgaben30
Besondere Bestimmungen für die Organe des Gemeindeverwaltungsverbandes31
Verbandsumlage32
Zweiter Titel
Die Verwaltungsgemeinschaft33
Dritter Titel
Pflichtverband und Pflichtgemeinschaft34
Sechster Abschnitt
Aufsicht
Aufsichtsbehörden35
Grenzüberschreitende Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen36
Schlichtung von Streitigkeiten37
Siebter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anwendung auf bestehende Zweckverbände38
Anwendung in Sonderfällen39
Änderung von Rechtsvorschriften40
Aufhebung von Rechtsvorschriften41
Ausführungsvorschriften42
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten43