Anlage 3 LMKV - Anlage 3 (zu § 7b Abs. 3)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV)
- Amtliche Abkürzung
- LMKV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2125-40-25
Erzeugnisse | Zulässige Abweichung +/- % vol |
---|---|
Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 5,5 % vol Gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind | 0,5 |
Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5,5 % vol Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke Schäumende gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind | 1,0 |
Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen | 1,5 |
Sonstige Getränke | 0,3 |