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Bund
LMKV - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
LMKV - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
LMKV - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
§§ 1 - 8, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§§ 9 - 9a, Zweiter Abschnitt - Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 10, Dritter Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10a, Vierter Abschnitt
Anlage 1 LMKV, Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Anlage 2 LMKV, Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen
Anlage 3 LMKV, Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können
Anlage 4 LMKV
Anlage 5 LMKV, Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten