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LMKV - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
§§ 9 - 9a, Zweiter Abschnitt - Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§§ 9 - 9a, Zweiter Abschnitt - Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 9 LMKV, Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geografischen Angaben
§ 9a LMKV, Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten