Versionsverlauf


Deutsches Richtergesetz

Bibliographie

Titel
Deutsches Richtergesetz
Redaktionelle Abkürzung
DRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
301-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Richteramt in Bund und Ländern
Erster Abschnitt
Einleitende Vorschriften1 - 4
Zweiter Abschnitt
Befähigung zum Richteramt5 - 7
Dritter Abschnitt
Richterverhältnis8 - 24
Vierter Abschnitt
Unabhängigkeit des Richters25 - 37
Fünfter Abschnitt
Besondere Pflichten des Richters38 - 43
Sechster Abschnitt
Ehrenamtliche Richter44, 45a
Zweiter Teil
Richter im Bundesdienst
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften46 - 48
Zweiter Abschnitt
Richtervertretungen49 - 60
Dritter Abschnitt
Dienstgericht des Bundes61 - 68
Vierter Abschnitt
Richter des Bundesverfassungsgerichts69, 70
Dritter Teil
Richter im Landesdienst71 - 84
Vierter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt
Änderung von Bundesrecht85 - 104
Zweiter Abschnitt
Überleitung von Rechtsverhältnissen105 - 118
Dritter Abschnitt
Schlußvorschriften119 - 126

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 46 des Gesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) gilt das Änderungsgesetz nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.