Gesetz über die juristische Ausbildung
(Juristenausbildungsgesetz - JAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-67

In der Fassung vom 15. März 2004 (GVBl. I S. 158)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2022 (GVBl. S. 489)

Präambel(1)

Die Ausbildung der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557), das am 15. Juni 1972 in Kraft getreten ist, in wesentlichen Teilen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird dieser bundesrechtliche Rahmen für Hessen ausgefüllt und inhaltlich konkretisiert.

Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. In Übereinstimmung damit sind die Inhalte und Ziele der Ausbildung im Folgenden, insbesondere in den Paragrafen 6 und 23, beschrieben und festgelegt.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Zuständigkeiten und Organisation1-5
Zweiter Teil
Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung6-25
Dritter Teil
Der juristische Vorbereitungsdienst
Erster Abschnitt
Allgemeines26-30
Zweiter Abschnitt
Die Ausbildung bei den Ausbildungsstellen31-36
Dritter Abschnitt
Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften37, 38
Vierter Abschnitt
Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare39-44
Vierter Teil
Die zweite juristische Staatsprüfung45-53
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften54-58

Die Präambel bezieht sich auf die erste Fassung des Gesetzes vom 12. März 1974 (GVBl. I S. 157).