§ 32 HSG LSA - Besondere Begabtenförderung
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- HSG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.62
1Die Hochschulen fördern besonders befähigte und leistungsstarke Studierende. 2Sie sollen frühzeitig an der Forschungsarbeit oder an künstlerischen Vorhaben teilnehmen und mit Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen Zusammenarbeiten können.