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Sachsen-Anhalt
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HSG LSA,ST - Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt
§§ 104 - 107, Abschnitt 13 - Errichtung und Anerkennung von Hochschulen
§§ 104 - 107, Abschnitt 13 - Errichtung und Anerkennung von Hochschulen
§ 104 HSG LSA, Staatliche Anerkennung als Hochschule
§ 105 HSG LSA, Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen als Hochschule
§ 105a HSG LSA, Voraussetzungen der Verleihung des Promotionsrechts und Habilitationsrechts an nichtstaatliche Hochschulen
§ 105b HSG LSA, Akkreditierungsverfahren bei nichtstaatlichen Hochschulen
§ 105c HSG LSA, Verfahren der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen, Gebühren
§ 105d HSG LSA, Niederlassungen von Hochschulen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Kooperation mit Hochschulen
§ 106 HSG LSA, Folgen der staatlichen Anerkennung
§ 107 HSG LSA, Verlust der staatlichen Anerkennung