Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) (1)

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Amtliche Abkürzung
BbgBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
925-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226)

Außer Kraft am 1. Juli 2016 durch Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 14) (2)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden, Teilung der Grundstücke4
Zugänge und Zufahrten der Grundstücke5
Abstandsflächen6
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze7
Teil 3
Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen
Abschnitt 1
Gestaltung
Gestaltung8
Werbeanlagen9
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle10
Standsicherheit, Schutz gegen schädliche Einflüsse11
Brandschutz12
Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz13
Abschnitt 3
Bauprodukte und Bauarten
Bauprodukte14
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung15
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis16
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall17
Bauarten18
Übereinstimmungsnachweis19
Übereinstimmungserklärung des Herstellers20
Übereinstimmungszertifikat21
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen22
Abschnitt 4
Anforderungen an Bauteile
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Bauteilen23
Tragende oder aussteifende Bauteile24
Raumabschließende Bauteile25
Brandwände26
Außenwände27
Dächer28
Abschnitt 5
Rettungswege, Treppen und Öffnungen
Erster und zweiter Rettungsweg29
Treppen30
Notwendige Treppenräume und Ausgänge31
Abschlüsse von Öffnungen, Fenster und Kellerlichtschächte32
Umwehrungen und Abdeckungen33
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstungen
Aufzüge34
Leitungen, Schächte und Kanäle für technische Gebäudeausrüstungen35
Feuerungsanlagen, Anlagen zur Wärmeerzeugung und Brennstoffversorgungsanlagen36
Wasserversorgungsanlagen37
Kleinkläranlagen, Gruben und Sickeranlagen38
Wertstoff- und Abfallbehälter, Abfallschächte39
Abschnitt 7
Aufenthaltsräume und Wohnungen
Aufenthaltsräume40
Wohnungen41
Abschnitt 8
Besondere bauliche Anlagen
Toilettenräume und Toilettenanlagen42
Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag43
Sonderbauten44
Barrierefreies Bauen45
Teil 4
Die am Bau Beteiligten
Grundsatz46
Bauherr47
Objektplaner, Bauvorlageberechtigung48
Bauüberwachung49
Unternehmer50
Teil 5
Organisation, Zuständigkeit und Aufgaben
Bauaufsichtsbehörden, Sonderordnungsbehörden, Sonderaufsichtsbehörden51
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden52
Aufgaben und Befugnisse der amtsfreien Gemeinden und der Ämter als Sonderordnungsbehörden53
Teil 6
Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1
Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben
Genehmigungspflichtige Vorhaben54
Genehmigungsfreie Vorhaben55
Abschnitt 2
Bauaufsichtliche Verfahren
Baugenehmigungsverfahren56
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren57
Bauanzeigeverfahren58
Vorbescheidsverfahren59
Zulassung von Abweichungen60
Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, sonderordnungsbehördliches Erlaubnisverfahren61
Bauantrag und Bauvorlagen62
Behandlung des Bauantrags63
Beteiligung der Nachbarn64
Rechtliche Sicherung65
Bautechnische Nachweise66
Baugenehmigung67
Baubeginn, Baufreigabe, Einmessung, Mitteilungspflichten über den Stand der Bauarbeiten68
Geltungsdauer der Genehmigung69
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens70
Besondere Verfahrensvorschriften für Fliegende Bauten71
Zustimmung zu Vorhaben öffentlicher Bauherren72
Abschnitt 3
Besondere bauaufsichtliche Maßnahmen
Baueinstellung und Nutzungsuntersagung73
Beseitigungsanordnung74
Überprüfung der Bauausführung75
Fertigstellung und Nutzung der baulichen Anlage76
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte77
Anpassung bestehender baulicher Anlagen78
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten79
Teil 7
Rechtsverordnungen, örtliche Bauvorschriften, Datenschutz, Schlussvorschriften
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen80
Örtliche Bauvorschriften81
Datenschutz82
Übergangsvorschriften83
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)84

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr (ABl. EG Nr. L 106 S. 21) in Landesrecht.
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 17 S. 18), sind beachtet worden.

(2) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 89 des Gesetzes vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 14).