Anlage BbgBO - Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
Bibliographie
- Titel
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Amtliche Abkürzung
- BbgBO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 925-1
(zu § 65 Absatz 3 Nummer 3 und § 65a Absatz 1 Nummer 1)
Allgemeines
Die theoretischen und praktischen Inhalte des Studiums müssen auf die umfassenden Berufsaufgaben sowie auf die beruflichen Fähigkeiten und Tätigkeiten von Bauingenieuren ausgerichtet sein. Die Tätigkeit von Bauingenieuren umfasst im Wesentlichen die Planung, den Entwurf, die Konstruktion, die Ausführung, die Instandhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen jeder Art, insbesondere in den Bereichen des Hoch-, Verkehrs-, Tief und Wasserbaus.
Inhaltliche Anforderungen an das Studium des Bauingenieurwesens
Im Rahmen eines hauptsächlich auf das Bauingenieurwesen ausgerichteten Studiengangs mit der Bezeichnung "Bauingenieurwesen" oder entsprechenden Studiengängen von mit mindestens drei Studienjahren (entspricht 180 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen) müssen mindestens 135 Leistungspunkte in Studienfächern erworben werden, die dem Bauwesen zugeordnet werden können.
Hierzu gehören:
- 1.
Studienfächer, die ein fundiertes Grundlagenwissen im thematisch-naturwissenschaftlichen Bereich vermitteln, insbesondere Höhere Mathematik, technische Mechanik, Bauphysik, Bauchemie, und Baustoffkunde und Technisches Darstellen,
- 2.
Studienfächer, die allgemeine fachspezifische Grundlagen des Bauingenieurwesens vermitteln, insbesondere Baukonstruktion/Objektplanung Gebäude, Tragwerkslehreplanung, Bauinformatik/Geoinformatik, Digitales Bauen, numerische Modellierung, Geotechnik, Bodenmechanik und Geodäsie,
- 3.
Studienfächer, die spezifische Kenntnisse des konstruktiven Ingenieurbaus vermitteln, insbesondere Baustatik, Massivbau (Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksbau), Stahl- und Metallbau, Holzbau, Verbundbau, Glasbau und Kunststoffe, Brückenbau,
- 4.
Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse in bauingenieurspezifischen Spezialbereichen vermitteln, insbesondere Wasserwirtschaft, Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Altlasten, Verkehrsplanung, öffentliche Verkehrssysteme und Verkehrswege (Straße, Schiene), Straßenwesen,
- 5.
Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse des Baumanagements vermitteln, insbesondere Bauprojektmanagement, Bauprozessmanagement und Baubetriebswirtschaft, Bauplanungsmanagement,
- 6.
Studieninhalte, die weitere allgemeine Grundlagen vermitteln, insbesondere Baurecht [Planungsrecht, Ordnungsrecht, Zivilrecht (Verträge, Haftung)], Bauen im Bestand, Ökologie, Fremdsprachen (Fachwortschatz) und technische Gebäudeausrüstung.
Der Anteil der in den Nummern 1 bis 4 genannten Studienfächer muss dabei mindestens 110 Leistungspunkte betragen.