§ 46 LHO - Deckungsfähigkeit von Haushaltsermächtigungen
Bibliographie
- Titel
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 43-92
Deckungsfähige Haushaltsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 oder des Deckungsvermerks zu Gunsten einer anderen Haushaltsermächtigung verwendet werden.