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  • ab 15.04.2022 (aktuelle Fassung)

§ 46 LHO - Deckungsfähigkeit von Haushaltsermächtigungen

Bibliographie

Titel
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-92

Deckungsfähige Haushaltsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 oder des Deckungsvermerks zu Gunsten einer anderen Haushaltsermächtigung verwendet werden.