Versionsverlauf


§ 11 HAZVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Arbeitszeitverordnung - HAZVO)
Amtliche Abkürzung
HAZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
324-38

1Die Arbeitszeit der Betriebsverwaltungen wird durch die obersten Dienstbehörden geregelt. 2Dasselbe gilt für Anstalten, Einrichtungen und sonstige Dienststellen oder Teile von Dienststellen, deren Eigenart eine besondere Regelung der Arbeitszeit unabweisbar erfordert.