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§ 2 BMG-AG LSA - Landesinformationsstelle für Meldedaten, Zentraler Meldedatenbestand des Landes

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz (BMG-AG LSA)
Amtliche Abkürzung
BMG-AG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
210.8

Für die Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen im Wege des automatisierten Abrufs nach § 3 Abs. 1 wird ein Zentraler Meldedatenbestand des Landes als Spiegelregister zu den kommunalen Melderegistern eingerichtet, der als Landesinformationsstelle für Meldedaten betrieben wird.