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§ 11 StWG - Beschleunigung der Investitionsvorhaben

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
StWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
707-3

Bei einer die Ziele des § 1 gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit ist die Planung geeigneter Investitionsvorhaben so zu beschleunigen, dass mit ihrer Durchführung kurzfristig begonnen werden kann. Die zuständigen Bundesministerien haben alle weiteren Maßnahmen zu treffen, die zu einer beschleunigten Vergabe von Investitionsaufträgen erforderlich sind.