§ 17 StWG - Auskunftspflicht von Bund und Ländern
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- StWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 707-3
Bund und Länder erteilen sich gegenseitig die Auskünfte, die zur Durchführung einer konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft und zur Aufstellung ihrer Finanzpläne notwendig sind.