§ 11 StWG - Beschleunigung der Investitionsvorhaben
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- StWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 707-3
Bei einer die Ziele des § 1 gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit ist die Planung geeigneter Investitionsvorhaben so zu beschleunigen, daß mit ihrer Durchführung kurzfristig begonnen werden kann. Die zuständigen Bundesminister haben alle weiteren Maßnahmen zu treffen, die zu einer beschleunigten Vergabe von Investitionsaufträgen erforderlich sind.