§ 7 AO - Ausstattung der Ämter
Bibliographie
- Titel
- Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -)
- Amtliche Abkürzung
- AO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2020-5
Das Amt stellt für die Durchführung seiner Aufgaben die erforderlichen Beschäftigten und Verwaltungseinrichtungen zur Verfügung; § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.